Gewissenhaft und
engagiert für
Ihr Objekt.

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Mieterhöhungen

Preisfreie Wohnungen

Sie möchten die Mieten für Ihr Zinshaus erhöhen? Wir klassifizieren Ihr Mietobjekt und errechnen für Sie die mögliche Mietpreissteigerung unter Zugrundelegung des Mietenspiegels und nachhaltig erzielbarer Mieten. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen und nach Rücksprache mit Ihnen fertigen wir die an die Mieter gerichteten Anforderungsschreiben. Sie müssen die Briefe nur noch unterschreiben und Ihren Mietern aushändigen.

Öffentlich geförderter Wohnungsbau

Mieterhöhungen werden von den Mietern besonders kritisch nachgeprüft. Bei öffentlich geförderten Wohnungen unterliegen die Mietberechnungen auch noch dem kritischen Blick der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB). Der Gesetzgeber schreibt beispielsweise vor, dass Änderungen des Hypothekenzinssatzes nach oben oder nach unten an die Mieter weiterzugeben sind. In der II. Berechnungsverordnung ist die Höhe der Pauschalen für die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten geregelt. Sollten Erhöhungen dieser Pauschalen auftreten, sind diese als Mieterhöhung an die Mieter weiterzugeben. Wir rechnen die neue Miete für Sie aus und erstellen die erforderlichen Anforderungsschreiben.

 

Ihr Ansprechpartner:

Patrick Joerend | Telefon 040 320102-55 | p.joerend@privatbau.de