Aufzug: Schnelle Hilfe per Notruf

Bis Ende 2020 muss jeder Fahrstuhl über einen Fernnotruf verfügen. Dabei sind einige Anforderungen zu beachten.

Für viele ein Horror-Szenarium: Sie bleiben mit dem Lift stecken und nichts geht mehr. „Eigentlich ist diese Angst meist unbegründet, schließlich muss man nur den Alarmknopf drücken und Hilfe anfordern“, sagt Carsten Seemann, Geschäftsführer des Unternehmens Base Engineering GmbH in Norderstedt, welches auf Notrufsysteme für Aufzüge spezialisiert ist. Und das sollte bald auch überall funktionieren, denn mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen bis spätestens Ende 2020 alle Anlagen mit einem Notrufsystem inklusive Sprachverbindung ausgerüstet sein.

 

Betreiber in der Verantwortung

Verantwortlich für die Umsetzung sind die Betreiber der Fahrstühle. „Von den rund 700.000 Aufzügen in Deutschland müssen nach Schätzungen noch gut 100.000 Anlagen bis Ende 2020 nachgerüstet werden“, berichtet Seemann. Wobei auch einige der bestehenden Notfallsysteme nicht die novellierten Anforderungen erfüllen und auf den neusten Stand zu bringen sind.

 

Verbindung rund um die Uhr

Der inzwischen vorgeschriebene Einbau nach DIN EN 81-28 sieht vor, dass die in der Kabine gefangenen Personen beim ersten Auslösen des Alarms Hilfe erhalten. „Das bedeutet, dass das System an einen 24-Stunden-Dienst gekoppelt ist, auch bei einem Stromausfall funktioniert und eine Sprachverbindung besteht“, erklärt Seemann. Dafür ist ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem mit Gegensprechanlage verpflichtend.

Ist der Notruf einmal ausgelöst, hat alles weitere automatisch abzulaufen, wobei die Helfer innerhalb von 30 Minuten vor Ort eintreffen müssen. Auch soll das System den konkreten Fehler über ein Display im Lift anzeigen und automatisiert regelmäßige Funktionsprüfungen einleiten. „Beim modernen Notrufsystem geht die Wahrscheinlichkeit eines unerwarteten Ausfalls gegen Null“, so Seemann.

 

Unkomplizierte Nachrüstung

„In der Regel lassen sich Aufzüge, egal wie alt sie sind, problemlos mit einem neuen Notrufsystem ausstatten“, weiß Seemann, der dazu rät, eine Variante zu wählen, die sich auf Mobilfunknetze aufschalten lässt und IP-fähig (Internet-Protokoll-Telefonie) ist, damit die Technik auch künftig ohne komplizierte zusätzliche Module funktioniert. Meist mache es wenig Sinn, die Anlage mit weiteren smarten Zusatzfunktionen auszustatten, so die Meinung des Experten. Zumindest erhöhe dies nicht die Sicherheit.

 

Regelmäßige Prüfung

Vor Inbetriebnahme eines neuen Notrufs nimmt eine zugelassene Überwachungsstelle, wie beispielsweise der TÜV, die Anlage ab. Der Fahrstuhl unterliegt alle zwei Jahre einer Haupt- sowie einer Zwischenprüfung, wobei dann auch der Notruf regelmäßig getestet wird. „Der nächste Prüftermin ist sichtbar im Aufzug auf einer Plakette auszuweisen“, erklärt Nicole Krzemien, Sprecherin Industrie Services bei TÜV. Ebenfalls wichtig: Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt einen Notfallplan für jeden Fahrstuhl vor. Dieser informiert unter anderem über den Standort der Anlage, die Kontaktdaten für die Erste Hilfe und gibt eine Anleitung für die Befreiung steckengebliebener Nutzer.

 

 

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