Neue Regeln für die Eigentümergemeinschaft

Fast geschafft: Die WEG-Reform befindet sich kurz vor dem Ziel. Die Koalition konnte sich bei wichtigen Punkten einigen.

Was lange währt, wird endlich gut? Für die Reform des Wohneigentumsgesetzes (WEG) könnte sich dieses Sprichwort bewahrheiten. Nach Streitigkeiten zu verschiedenen Punkten haben sich Union und SPD geeinigt, die neuen Regeln greifen voraussichtlich ab Anfang November. „Sie ermöglichen einfachere Beschlüsse der Wohnungseigentümer und passen das Gesetz an den Stand der Zeit an“, urteilt Matthias Scheff, Rechtsanwalt beim Grundeigentümer-Verband Hamburg. Was kommen soll:

 

Schneller modernisieren

Die Eigentümergemeinschaft soll bauliche Veränderungen und Modernisierungen in Zukunft schon mit einfacher Mehrheit beschließen können. „Dann allerdings müssen nur diejenigen die Kosten tragen, die zugestimmt haben“, ergänzt Scheff. Und nur sie dürfen dann auch beispielsweise den neuen Fahrstuhl nutzen. „Wie sich das dann im Detail umsetzen lässt, muss die Praxis zeigen“, so Scheff. Kommt eine Zweidrittelmehrheit zustande, die für mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile steht, sind alle Eigentümer verpflichtet, sich an den Ausgaben zu beteiligen.

 

Einfach barrierefrei umbauen

Es wird einen grundsätzlichen Anspruch geben, Ladestationen für E-Fahrzeuge einzurichten, einen Glasfaseranschluss zu installieren, barrierefrei umzubauen oder den Schutz vor Einbrechern aufzustocken – allerdings muss der jeweilige Eigentümer dann selbst für die Maßnahmen aufkommen. „Die Eigentümergemeinschaft kann aber Details mitbestimmen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, etwa ob die Ladestation in der Tiefgarage oder auf dem Außengelände angebracht wird", berichtet Scheff.

 

Mehr Spielraum für den Verwalter

Um effizienter agieren zu können, erhält der Verwalter mehr Rechte. Vor allem soll er über gewöhnliche Maßnahmen entscheiden können, ohne dass die Eigentümer dafür extra einen Beschluss fassen müssen. „Was genau zu den gewöhnlichen Maßnahmen zählt, hängt auch von der Größe und Art der Anlage ab", so Scheff. Grundsätzlich soll der Verwalter jedoch etwa in der Lage sein, Dienstleister und Versorger eigenverantwortlich zu beauftragen und ausstehende Hausgeldforderungen gerichtlich durchzusetzen. Entscheidungen, die mit erheblichen Verpflichtungen für die Eigentümergemeinschaft verbunden sind, bedürfen weiterhin ihrer Zustimmung. „Die Eigentümer haben zudem die Möglichkeit, die Befugnisse und Aufgaben des Verwalters vertraglich einzugrenzen", sagt Scheff.

 

Sachkunde nachweisen

In der Regel können Eigentümer künftig nach einer Übergangsfrist von drei Jahren vom Immobilienverwalter einen Sachkundenachweis verlangen, dieser basiert auf einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

 

Online zur Versammlung

Die Reform erlaubt es, auch online an der Eigentümerversammlung teilzunehmen, dies muss zuvor von der Gemeinschaft beschlossen werden. Komplett verlegt werden darf die Versammlung aber nicht ins Internet. Die Frist zur Einberufung wird auf dreiWochen verlängert, wie viele Eigentümer dann teilnehmen, wirkt sich künftig nicht mehr auf die Beschlussfähigkeit aus.

 

 

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