Neue Grundsteuer: Eigentümer in der Pflicht

Die Immobilien in Hamburg werden für die novellierte Grundsteuer neu bewertet. Dafür müssen die Eigentümer ab Juli 2022 die nötigen Daten einreichen.

 

 

Die Informationskampagne rollt an: Nach den Frühjahrsferien startet die Hamburger Finanzbehörde mit Flyern, Plakaten und 16 Veranstaltungen in den Stadtteilen, um über die neue Grundsteuer zu informieren. Im Jahr 2025 wird sie erstmals erhoben. „Wir möchten jetzt möglichst alle Menschen erreichen und alle Fragen beantworten“, erklärt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer von Wohn- und Geschäftsgrundstücken dann eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. „Eine Fristverlängerung ist nur für absolute Ausnahmefälle vorgesehen“, ergänzt Dressel.

 

Informationen über viele Kanäle

Zahlreiche weitere Kanäle liefern detailliert Auskunft rund um die novellierte Grundsteuer, etwa über die neue Bewertung der Grundstücke und die Daten, die die Eigentümer dafür abgeben müssen. Eine eigene Website (www.grundsteuer-hamburg.de) hat die Finanzbehörde bereits freigeschaltet. Zudem lassen sich Informationen über die Homepage hamburg.de, das Steuerportal Elster, den Steuerchat und über die Hamburger Servicenummer 115 einholen.

 

Ein eigenes Modell für Hamburg

Bereits im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die bundesweite Regelung nicht verfassungskonform sei. Für den Übergang gilt das alte Recht noch bis Ende 2024. Hamburg hat für die Reform einen eigenen Weg eingeschlagen, „das Bundesmodell hätte zu großen Verwerfungen geführt – vor allem für Lagen, in denen die Bodenpreise stark gestiegen sind“, so Dressel. Entsprechend habe man ein Modell entwickelt, welches extreme Ausschläge abmildert.

 

Fläche und Lage zählen

Künftig lässt sich die Grundsteuer in Hamburg ganz einfach errechnen. Dabei zählen vor allem die Fläche des Grundstücks und des Gebäudes, die Nutzung und zwei verschiedene Wohnlagen (gute und normale Lage), die sich am Hamburger Wohnlagenverzeichnis orientieren. Die Grundstücksfläche wird mit 0,04 Euro pro Quadratmeter multipliziert, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro pro Quadratmeter und beide Ergebnisse anschließend mit der jeweiligen Grundsteuermesszahl. Um auf die Grundsteuer zu kommen, wird am Ende dann die Summe mit dem Hebesatz multipliziert.

Es greifen zudem mehrere Ermäßigungen: Für Wohnflächen gibt es einen Rabatt von 30 Prozent, für eine normale Lage nochmals 25 Prozent, für den sozialen Wohnungsbau und denkmalgeschützte Immobilien kommt ein Abschlag von 25 Prozent hinzu.

 

Höherer Hebesatz für brachliegende Grundstücke

Darüber hinaus wird eine Grundsteuer C für brachliegende Grundstücke, für die eine Baugenehmigung vorliegt, eingeführt. Diese „Baulandsteuer“ soll über einen höheren Hebesatz die Bodenspekulation unattraktiv machen und so den Wohnungsbau befördern. „Oft wandern Grundstücke durch mehrere Hände und werden dabei jedes Mal teurer, diese Kette wollen wir durchbrechen“, so Dressel. Wie das Verfahren und die Parameter genau aussehen, um entsprechende Flächen zu bestimmen, erarbeite die Behörde derzeit.

 

Daten rechtzeitig einreichen

Das Modell steht, der Hebesatz und die Steuermesszahlen müssen aber noch festgelegt werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der Daten, die die Eigentümer ab dem 1. Juli in einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ beim Finanzamt einreichen. Anzugeben sind etwa die Gemarkung, die Flurstücknummer und die Adresse, über die später die Lage bestimmt wird, zudem die Grundstücks- und Gebäudeflächen (aufgeteilt in Wohn- und Nutzfläche) sowie weitere Gebäudeteile wie etwa eine Garage. Die Seite www.grundsteuer-hamburg.de bietet detaillierte Anleitungen, wie die Erklärung ausgefüllt werden muss. Bis spätestens 31. Oktober 2022 soll diese dann möglichst auf elektronischem Weg über das Onlineportal www.elster.de abgegeben werden.

  

 

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