Das Heizen in Deutschland soll klimafreundlich werden – so das Ziel des neuen Heizungsgesetzes, oder wie es offiziell heißt Gebäudeenergiegesetz (GEG), über dessen Details lange gestritten wurde. Schrittweise sollen jetzt alte Öl- und Gasheizungen verbannt werden.
Lange Übergangsfristen
Für Neubaugebiete gilt grundsätzlich, dass Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien laufen müssen. Im Bestand hingegen greift eine fünfjährige Übergangsfrist, in der auch weiterhin Heizungen, die nicht die 65-Prozent-Regel erreichen, installiert werden dürfen. Funktioniert die alte Gas- oder Ölheizung nach dieser Frist noch, muss sie nicht ausgetauscht und kann bei Bedarf auch repariert werden. Erst Ende 2044 ist dann das absolute Aus für Heizungen mit fossilen Brennstoffen vorgesehen.
Kommunale Wärmeplanung
Für die Heizungen im Bestand zählt zudem die kommunale Wärmeplanung. Die Wärmeplanung soll für Großstädte Mitte 2026 vorliegen, für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern Mitte 2028 – und dann aufzeigen, ob die Gebäude an das Fernwärmenetz angeschlossen werden können oder eher andere klimafreundliche Lösungen wie etwa eine Wärmepumpe infrage kommen. Erst dort, wo die Planungen bereits vorliegen, greifen die Vorgaben zum Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien für den Bestand.
Zahlreiche Alternativen
Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, gibt es eine große Bandbreite verschiedener Möglichkeiten. Erlaubt sind neben elektrischen Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz auch Pellet- und Holzheizungen. Außerdem ist der Einbau von Stromdirektheizungen, Solarthermieanlagen und Hybridheizungen möglich. Auch neue Gasheizungen können nach 2024 vorerst weiter installiert werden, wenn sie wasserstoffstauglich und umrüstbar sind, zudem Ölkessel, die mit 65 Prozent Erneuerbaren heizen.
Anschluss ans Fernwärmenetz
Die Nah- und Fernwärmenetze sollen in den kommenden Jahren ausgebaut werden, um mehr Haushalte an die leitungsgebundene Wärme anschließen zu können. Für Hamburg weist das Hamburger Wärmekataster www.hamburg.de/energiewende/waermekataster aus, wo die Nah- und Fernwärmeleitungen der verschiedenen Versorger heute verlaufen. Eigentümer können für Gebäude in den entsprechenden Gebieten bei den Versorgern ein Angebot einholen und sich informieren, ob ein Anschluss möglich oder wo bereits ein Netzausbau geplant ist.
Rat von Experten
Wird eine neue Heizung eingebaut, besteht eine Beratungspflicht. So müssen etwa Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer und Energieberater über die Wärmeplanung und mögliche Kostenrisiken der Heizanlage informieren. Vermieter dürfen beim Heizungsaustausch nach GEG zehn Prozent der Investitionskosten (abzüglich der staatlichen Förderung) auf die Mieter umlegen. Voraussetzung dafür ist, dass die staatliche Förderung genutzt wird, sonst lassen sich nur acht Prozent der Kosten an die Mieter weitergeben. Die monatliche Miete darf dabei um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Laufen weitere Modernisierungskosten auf, liegt die Höchstgrenze bei zwei bis drei Euro.
Zuschüsse und günstige Kredite
In der Vergangenheit sind die Kosten für Wärmepumpen und Pelletheizungen stark gestiegen. Der Staat möchte die Wärmewende fördern und klimafreundliche Heizungen mit 30 bis 70 Prozent der Investitionskosten unterstützen. Ein KfW-Programm soll zudem zinsgünstige Förderkredite bereitstellen. Darüber hinaus bezuschusst die Hamburgische Investitions- und Förderbank mit dem Programm „Erneuerbare Wärme“ den Heizungsaustausch in Hamburg, wenn etwa eine Wärmepumpe, eine Solarthermie- oder Bioenergieanlage eingebaut wird.