Strengere Regeln für den Klimaschutz

Bereits ab 2024 sollen die ersten Maßnahmen des neuen Hamburger Klimaschutzgesetzes greifen.

 

 

Volle Kraft voraus für den Klimaschutz: Bis zum Jahr 2030 will Hamburg den CO2-Ausstoß um 70 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduzieren – statt wie nach altem Plan um 55 Prozent. Bis 2045 soll dann annährend Klimaneutralität erreicht werden, zuvor sollte es erst 2050 so weit sein. Den neuen Klimaschutzplan und das neue Klimaschutzgesetz hat der Hamburger Senat bereits beschlossen, beides soll die Hamburgische Bürgerschaft noch in diesem Jahr abnicken.

 

PV-Pflicht für den Bestand

Damit kommen verschärfte Maßnahmen auf den Gebäudesektor zu. Bereits 2024 sollen auch Eigentümerinnen und Eigentümer im Bestand teils verpflichtet werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach zu installieren. Bei einer umfassenden Sanierung des Dachs, muss die Fläche dann zu mindestens 30 Prozent mit PV-Modulen bestückt werden. Für Altbauten bezieht sich dieser Anteil auf die Nettodachfläche, also die nutzbare Fläche, womit etwa Aufbauten, Lichtkuppeln, Dachfenster oder nach Norden ausgerichtete Bereiche abgezogen werden. Bei Neubauten hingegen zählt die Bruttodachfläche.

 

Anpassung der Bauordnung

Das novellierte Klimaschutzgesetz enthält zudem Änderungen der Hamburgischen Bauordnung, damit das Dach möglichst weitgehend zur Erzeugung von erneuerbaren Energien genutzt werden kann. So benötigen solare Anlagen keinen Abstand mehr zu Wänden, wenn sie nicht höher als diese sind und der Schutz vor Brandübertragung so gewährleistet ist. Andernfalls ist ein Mindestabstand von einem halben Meter einzuhalten, wenn die PV-Module höchstens 30 Zentimeter über der Dachhaut aufgeständert oder im Dach integriert werden. Für alle anderen Solaranlagen gilt ein Abstand von wenigstens 1,25 Metern zur Wand.

 

Neue Stellplätze

Bei einem großangelegten Aus- oder Neubau von Stellplatzanlagen sind ab dem Jahr 2024 ebenfalls PV-Anlagen zu installieren. Die Module müssen dabei mindestens 40 Prozent der geeigneten Fläche der Stellplatzanlage bedecken. Die Regelung greift, wenn mehr als 35 Stellplätze neu entstehen.

 

Grüne Dächer

Ab dem Jahr 2027 gehen die Vorgaben noch einen Schritt weiter. Dann muss sowohl für Neubauten als auch im Bestand bei einer grundlegenden Dachsanierung ein Solargründach errichtet werden. Genauer: In diesem Fall sind Eigentümerinnen und Eigentümer nicht nur dazu verpflichtet, 30 Prozent der Nettofläche mit PV-Modulen auszustatten, sondern ebenso 70 Prozent der Fläche zu begrünen. Alternativ kann die Fassade bepflanzt werden. Die Flora auf dem Dach soll die Stadt abkühlen und Starkregen teils auffangen. Dafür wird auch die Hamburger Gründachförderung aufgestockt. Die Stadt hat angekündigt, die Solar-Gründach-Kombination bis Ende 2026 mit zusätzlichen 3,5 Millionen Euro zu unterstützen.

 

Regel mit Ausnahmen

Einige Sonderfälle entbinden von der Pflicht. So muss ein Solargründach nur umgesetzt werden, wenn die Dachneigung nicht mehr als zehn Grad beträgt. Für eine höhere Neigung ist das Dach zwar nicht mehr zu begrünen, aber es müssen PV-Module installiert werden. Ist die Installation der Module jedoch wirtschaftlich nicht vertretbar, technisch nicht machbar oder bestehen unbillige Härten, kann dies zu einer teilweisen oder kompletten Befreiung führen. Ausnahmen greifen ebenfalls für denkmalgeschützte Gebäude oder für soziale Erhaltungsgebiete. Zudem lässt sich eine Solarthermie-Anlage auf dem Dach anrechnen.

 

 

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