Lebensretter an der Zimmerdecke

Rauchmelder warnen rechtzeitig bei einem Brand und können Leben retten. Dafür müssen sie richtig platziert und regelmäßig gewartet werden.

 

 

So schön der Kerzenschein ist, rund um Weihnachten und Silvester treten gehäuft Wohnungsbrände auf. Das belegt die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Fallzahlen liegen in dieser Zeit um gut ein Drittel höher als im Frühjahr oder Herbst. Installierte Rauchmelder erweisen sich dann immer wieder als Lebensretter – und das natürlich nicht nur im Dezember, sondern auch in den anderen Monaten.

 

Pflicht in Schlafräumen

Die Hamburger Bauordnung verpflichtet ohnehin, Wohnungen seit dem 1. Januar 2011 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Vorgeschrieben ist die Installation in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungsweg dienen, darüber hinaus sinnvoll im Wohnzimmer. In diesen Räumen sollten die kleinen Helfer zentral und unverstellt an der Zimmerdecke angebracht werden. Weniger eignen sich Rauchmelder hingegen für die Küche oder im Bad, da hier der Dampf beim Kochen oder Duschen die Funktion stören und schnell einen Fehlalarm auslösen kann. Für die Küche lassen sich stattdessen aber Wärmemelder einsetzen.

 

Beschluss der WEG

Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können über einen Beschluss für alle über den Einbau von Rauchwarnmeldern, die zum Gemeinschaftseigentum zählen, entscheiden – also auch darüber, ob Funkwarnmelder statt althergebrachter Rauchmelder installiert werden. Dies gilt selbst, wenn ein Eigentümer bereits einen Rauchwarnmelder installiert hat, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). In der WEG hat diese, wenn so beschlossen, ebenfalls das Recht, sich um Kontrolle und Wartung zu kümmern.

 

Regelmäßige Wartung

Um wirklich sicher sein zu können, dass der Alarm bei einem Feuer ertönt, muss das Gerät regelmäßig geprüft werden. Entsprechend galt es lange Zeit, die Rauchmelder einmal jährlich einer Sichtprüfung zu unterziehen, um gegebenenfalls die Akkus oder das ganze Gerät auszutauschen. Inzwischen oft einfacher: Moderne Modelle zur Ferninspektion lassen sich per Funk auslesen, so muss der Dienstleister die Wohnung nicht mehr für die Inspektion betreten, dafür ist eine spezielle Hard- und Software nötig.

 

Umlagefähige Kosten

In Mietwohnungen ist der Eigentümer mietrechtlich dafür verantwortlich, dass die Wartung regelmäßig stattfindet. Die Kosten können Vermieter auf die Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde, aber ebenfalls wenn der Mieter eine entsprechende Mitteilung über die zusätzlichen Kosten erhalten hat, so das Landgericht München (Az. 31 S 6492/ 20).

Wie der BGH gerade für einen Fall in Nordrhein-Westfalen entschied, sind die Lebensretter selbst allerdings nicht über die Betriebskosten umlagefähig – auch dann nicht, wenn die Geräte über einen externen Anbieter gemietet werden und dafür regelmäßige Aufwendungen anfallen (Az. VIII ZR 379/ 20).  Allerdings könne die Installation als Modernisierung gelten und damit eine Mieterhöhung rechtfertigen, befanden die Richter.

 

Alarm aufs Smartphone

Rauchmelder mit langlebigen Lithium-Batterien erhalten in Tests bessere Bewertungen,von Varianten mit Batterien zum Auswechseln raten Experten in der Regel ab. Einen Hinweis auf Qualität gibt zudem das Q-Label. Und smarte Funktionen? Funkrauchmelder lassen sich kabellos miteinander vernetzen, das macht jedoch eher für weitläufige Häuser Sinn. Denn in kleineren Wohnungen ist der Warnton ohnehin überall gut zu hören. Die smarte Variante leitet das Signal allerdings an alle eingebundenen Geräte weiter, so kann die Warnung auch über das Handy etwa auf der Arbeit oder im Urlaub empfangen werden – teils wird sie sogar je nach CO2-Anteil in der Luft in unterschiedlichen Abstufungen angezeigt.

 

 

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